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Zurück zur ÜbersichtBundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer
Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben, um steuerlich motivierte Standortverlagerungen von Unternehmen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen einzudämmen. Die Bundesregierung will damit vermeiden, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist.
Diese steuerliche Maßnahme ist im Entwurf eines „Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ enthalten und sieht vor, dass der Mindesthebesatz künftig von 200 % auf 280 % angehoben wird. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet. Im nächsten Schritt befasst sich der Deutsche Bundestag damit.
Hintergrund
Die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 % wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und soll Scheinsitzverlegungen von Unternehmen entgegenwirken. Nach Ansicht der Bundesregierung sind niedrige Hebesätze bisher oft ein Anreiz für Unternehmen, ihre steuerliche Ansässigkeit in entsprechende Kommunen zu verlegen, auch wenn sie dort nicht substanziell tätig sind.
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